AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunstschule Noa Noa e.V.

  1. Vorbemerkungen
    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Kunstschule Noa Noa e.V., Mitglied im Landesverband der Kunstschulen in Niedersachsen e.V. und Teil des Netzwerkes der Kunstschulen der Region Hannover.
  2. Vertragsabschluss
    2.1. Alle Veranstaltungen sind auf der Website der Kunstschule unter www.ks-noanoa.de angekündigt.
    2.2. Anmeldungen sind auf der Website unter dem jeweiligen Angebot möglich. Die Anmeldung wird kurzfristig bestätigt. 10 Tage vor Kursbeginn werden die Teilnehmenden per E-Mail über das Zustandekommen der Veranstaltung und die Zahlungsmodalitäten informiert.
    2.3. Mit der Online-Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der Kursgebühr, auch bei Nichtteilnahme am Kurs. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der Kunstschule Noa Noa. Wenn ein Kurs nicht zustande kommt, fallen keine Kursgebühren an. Ermäßigungen (z.B. BuT) sind nach Rücksprache möglich.
    2.4. Eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der Kunstschule eingeht, bedarf einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht vor Kursbeginn, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
  3. Organisatorische Änderungen
    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitende durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitenden angekündigt wurde.
  4. Rücktritt und Kündigung
    4.1. Wird eine Mindestanzahl an Teilnehmenden nicht erreicht, kann die Kunstschule die Veranstaltung absagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden rückerstattet.
    4.2. Die Kunstschule kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Kunstschule nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Kursleiter*in) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Teileinheiten berechnet.
  5. Rücktritt, Kündigung von Teilnehmenden
    5.1. Anmeldungen sind verbindlich. Verhinderungen sind per schriftlicher Nachricht bis spätestens
    11 Tage vor Kursbeginn anzuzeigen.
    5.2. Nach diesem Termin ist für Ersatzteilnehmer*innen zu sorgen bzw. die Kursgebühr zu entrichten.
  6. Ausschluss bei Fehlverhalten
    6.1. Für alle Teilnehmenden gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung umgehend nachkommen.
    6.2. Die Kunstschule Noa Noa behält sich vor, Kursteilnehmende bei gravierendem Fehlverhalten wie z. B. gruppenschädigendem Verhalten, Vandalismus, tätlichen Angriffen gegenüber anderen Teilnehmenden oder Kursleitenden von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
    6.3. Aus dem berechtigten Kursabbruch können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgeltes bleibt bestehen.
  7. Aufsichtspflicht
    7.1. Die Aufsichtspflicht der Kunstschule bzw. deren Vertreter*innen (§§ 823, 832 BGB) besteht für minderjährige Kursteilnehmende nur während der Kurszeit.
    7.2. Erziehungsberechtigte müssen, insbesondere jüngere Kinder, zum Kursraum bringen und dort wieder abholen. Ausnahmen hiervon müssen bei Kursbeginn mit der Kursleitung abgesprochen werden.
  8. Haftung
    8.1. Der Besuch der Kunstschule Noa Noa e.V. erfolgt auf eigene Gefahr.
    8.2. Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Kunstschule bei Unfällen, Sachschäden und Eigentumsver-lusten keine Haftung übernimmt. Ersatzpflichtig ist die Versicherung der Teilnehmenden bzw. deren Eltern. Dies gilt insbesondere bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts und für den Hin- und Rückweg zu und von der Kunstschule Noa Noa e.V. Hier tragen die Eltern die alleinige Aufsichtspflicht.
  9. Rechte an eigenen Kunstwerken
    9.1. Werke, die im Rahmen von Kursen hergestellt werden, verbleiben im Besitz der Teilnehmenden. Kunstwerke, die nicht abgeholt werden, werden nicht länger als zwei Monate aufbewahrt.
    9.2. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kunstschule berechtigt, Bildwerke zu entfernen, weiter zu verwerten oder ggf. zu vernichten.
    9.3. Werke, die zu Präsentationszwecken der Kunstschule leihweise überlassen wurden, sind nach Absprache zurückgegeben.
    9.4. Abbildungen von Werken und Fotografien, die im Rahmen von Veranstaltungen der Kunstschule entstehen, dürfen für die Öffentlichkeitsarbeit oder zu Dokumentationszwecken gespeichert und in Print- oder elektronischen Medien weiterverwertet werden.
    Stand Dezember 2024

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